WEG-Verwaltung: 5 Mythen, die Sie kennen sollten

Moin, liebe Eigentümer:innen! Schön, dass Sie wieder bei uns im Blog vorbeischauen. Wenn Sie eine Immobilie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besitzen, wissen Sie, wie wichtig eine funktionierende Verwaltung ist. Doch wie so oft, ranken sich auch um die WEG-Verwaltung einige Mythen, die für Verwirrung sorgen können. Wir haben die fünf hartnäckigsten davon unter die Lupe genommen und räumen damit auf. Denn Transparenz und Wissen sind die beste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mythos 1: Die WEG-Verwaltung trifft alle Entscheidungen selbst.

Viele Eigentümer:innen glauben, die Hausverwaltung hätte die alleinige Macht über alle Belange der Immobilie. Das ist so nicht korrekt. Die WEG-Verwaltung ist ein Dienstleister und führt die Beschlüsse der Eigentümer:innen aus, die in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst werden (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2021). Ihre Hauptaufgabe ist es, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten, die Beschlüsse umzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), einzuhalten (Becker, 2019, S. 45). Die eigentliche Entscheidungsmacht liegt bei der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst.

Mythos 2: Eine gute WEG-Verwaltung erkennt man am günstigsten Preis.

Manchmal wird eine WEG-Verwaltung allein aufgrund der niedrigen Kosten gewählt. Das kann sich jedoch als fataler Fehler erweisen. Wie so oft gilt auch hier: Qualität hat ihren Preis. Eine gute WEG-Verwaltung verfügt über eine qualifizierte Fachkraft, die sich mit den rechtlichen, technischen und kaufmännischen Anforderungen auskennt. Sie kümmert sich um die Instandhaltung, organisiert die Eigentümerversammlungen und sorgt für eine transparente Abrechnung. Eine unzureichende Verwaltung kann im schlimmsten Fall zu kostspieligen Schäden, Rechtsstreitigkeiten und Wertverlust der Immobilie führen (Haufe-Akademie, 2020, S. 12). Investieren Sie lieber in eine kompetente WEG-Verwaltung, die nachhaltig zum Werterhalt Ihrer Immobilie beiträgt.

Mythos 3: Die Instandhaltungsrücklage ist nur ein Sparbuch für die WEG.

Die Instandhaltungsrücklage wird oft als eine Art beliebiges Sparschwein betrachtet. Tatsächlich ist sie jedoch der wichtigste Topf der WEG-Verwaltung, um größere Reparaturen oder Modernisierungen zu finanzieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine angemessene Rücklage gebildet werden muss (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2021). Sie dient dazu, unvorhergesehene Kosten abzudecken und teure Sonderumlagen zu vermeiden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet in der Versammlung über die Höhe der Rücklage und deren Verwendung, basierend auf dem Vorschlag der Hausverwaltung.

Mythos 4: Ein Wechsel der WEG-Verwaltung ist kompliziert und langwierig.

Der Gedanke an den Wechsel der WEG-Verwaltung schreckt viele ab. Zu Unrecht. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und, wenn man die richtigen Schritte kennt, gut zu meistern. In der Regel kann die Verwaltung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Bestellungszeitraums gekündigt werden (Richter, 2018, S. 67). Der Beschluss über die Abberufung und die Neubestellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung wird in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine gute Hausverwaltung unterstützt die Eigentümer:innen im gesamten Prozess, von der Einberufung der Versammlung bis zur geordneten Übergabe aller Unterlagen.

Mythos 5: Die Hausordnung ist nur eine Empfehlung.

Die Hausordnung wird oft als ein unverbindlicher Leitfaden betrachtet. Dabei ist sie ein zentrales Element für ein harmonisches Miteinander in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie regelt das Zusammenleben und legt Verhaltensweisen fest, die von allen Eigentümer:innen und Mieter:innen einzuhalten sind (Dembowski, 2021). Bei Verstößen ist die WEG-Verwaltung dafür zuständig, die Einhaltung durchzusetzen und bei wiederholten Verstößen auch rechtliche Schritte einzuleiten. Die Hausordnung ist daher alles andere als eine bloße Empfehlung; sie ist ein verbindlicher Teil der Gemeinschaftsordnung.


Fazit

Wir hoffen, wir konnten mit diesen Mythen aufräumen und Ihnen einen klareren Blick auf die Aufgaben und die Rolle der WEG-Verwaltung geben. Eine gute Verwaltung ist das Herzstück einer erfolgreichen Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn Sie auf der Suche nach einer transparenten, kompetenten und norddeutsch-pragmatischen Hausverwaltung sind, die Ihnen den Rücken freihält, dann lassen Sie uns gerne schnacken! Wir von Movigu-Haus sind für Sie da.


WEG-Verwaltung erfolgreich gestalten?

  Mythen entlarvt, Fakten geschaffen. Doch die wahre Herausforderung beginnt, wenn es um die konkrete Verwaltung Ihrer Immobilie geht. Eine gut geführte Wohnungseigentümergemeinschaft spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern sichert auch den langfristigen Wert Ihres Eigentums.


kostenlose pers​​​​önliche Beratung     WhatsApp

Quellenverzeichnis:

  • Becker, U. (2019). Wohnungseigentumsgesetz: Kommentar. C. H. Beck.
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2021). Wohnungseigentumsgesetz (WEG). https://www.gesetze-im-internet.de/weg/
  • Dembowski, M. (2021). Die Hausordnung in der Eigentümergemeinschaft. Haufe.
  • Haufe-Akademie. (2020). Die neue WEG-Reform: Alle Änderungen auf einen Blick. Haufe-Lexware GmbH & Co. KG.
  • Richter, T. (2018). WEG-Recht für die Praxis. RWS Verlag.

WEG-Verwaltung: 5 Mythen, die Sie kennen sollten
Movigu-Haus, Tobias Zimmermann 15. September 2025
Stichwörter
Archiv
Konfliktmanagement: So lösen Sie Meinungsverschiedenheiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft