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Versicherungsschäden in der WEG – drei typische Fälle

6. Oktober 2026 durch
Versicherungsschäden in der WEG – drei typische Fälle
Movigu-Haus

Schäden am Gebäude können eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) jederzeit betreffen. Zu den häufigen Schadenereignissen gehören Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden sowie Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen.

Im Schadenfall stellen sich verschiedene Fragen: Welche Versicherung ist zuständig? Welche Maßnahmen müssen unmittelbar getroffen werden? Welche Gebäudeteile sind betroffen? Und welche Kosten können über den bestehenden Versicherungsschutz reguliert werden?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich vorgesehen. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehört eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

Welche Schäden im Einzelfall versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

1. Leitungswasserschaden

Ein Leitungswasserschaden kann beispielsweise durch einen Rohrbruch, eine undichte Heizungsleitung oder eine beschädigte wasserführende Leitung entstehen. Austretendes Wasser kann dabei nicht nur unmittelbar sichtbare Schäden verursachen, sondern auch in Wände, Decken und Böden eindringen.

Leitungswasser hat in der Wohngebäudeversicherung eine besondere Bedeutung. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft entfällt bei Betrachtung der vergangenen 20 Jahre knapp die Hälfte des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung auf Leitungswasser.

Was ist bei einem Leitungswasserschaden zu beachten?

Zunächst sollte der weitere Wasseraustritt möglichst schnell gestoppt werden. Anschließend sollte der Schaden dokumentiert und die Ursache festgestellt werden.

Je nach Umfang des Schadens können unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich sein:

  • Absperren der Wasserzufuhr

  • Sicherung des betroffenen Bereichs

  • fotografische Dokumentation

  • Information der zuständigen Verwaltung

  • Schadenmeldung bei der Versicherung

  • Feststellung der Schadenursache, beispielsweise durch eine Leckageortung

  • technische Trocknung

  • Prüfung betroffener Bauteile

  • Reparatur der Schadenursache

  • Wiederherstellung beschädigter Bereiche

Die Wohngebäudeversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz gegen Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Welche Leistungen im konkreten Fall übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Eine zeitnahe Schadenaufnahme ist insbesondere wichtig, um mögliche Folgeschäden zu erkennen und weitere Schäden möglichst zu begrenzen.

2. Sturm- und Hagelschaden

Sturm und Hagel können unter anderem Dächer, Fassaden, Fenster und weitere Bestandteile eines Gebäudes beschädigen.

Nicht jeder Schaden ist unmittelbar sichtbar. Ein beschädigter Dachbereich kann beispielsweise erst bei einem späteren Regenereignis zu einem Wassereintritt führen.

Was ist nach einem Sturm- oder Hagelereignis zu beachten?

Sichtbare Schäden sollten möglichst zeitnah dokumentiert werden. Beschädigte oder gefährliche Bereiche sollten, soweit erforderlich, gesichert werden.

Je nach Schaden können folgende Schritte sinnvoll sein:

  • Schäden fotografisch dokumentieren

  • Gefahrenstellen sichern

  • Dach- oder Fassadenbereiche kontrollieren lassen

  • zuständige Verwaltung informieren

  • Versicherung entsprechend den vereinbarten Meldewegen benachrichtigen

  • Schaden durch einen Fachbetrieb begutachten lassen

  • erforderliche Reparaturmaßnahmen koordinieren

Sturm und Hagel gehören grundsätzlich zu den versicherbaren Gefahren einer Wohngebäudeversicherung. Für einen Sturmschaden gilt grundsätzlich eine Windstärke von mindestens 8. Bei Hagelschäden ist keine bestimmte Windstärke erforderlich. Welche Schäden tatsächlich versichert sind, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Eine fachgerechte Kontrolle kann insbesondere bei Schäden am Dach sinnvoll sein, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass zusätzlich verdeckte Schäden entstanden sind.

3. Starkregen und Überschwemmung

Starkregen kann innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen verursachen. Besonders betroffen sein können Keller, Tiefgaragen und andere tiefer liegende Gebäudebereiche.

Bei diesen Schäden ist eine Abgrenzung zum Leitungswasserschaden erforderlich. Wasser, das infolge von Starkregen oder einer Überschwemmung in ein Gebäude gelangt, ist nicht automatisch über den Leitungswasserschutz der Wohngebäudeversicherung versichert.

Für Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren kann ein zusätzlicher Elementarschadenschutz erforderlich sein. Dieser kann als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.

Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „Überschwemmung“ in den Versicherungsbedingungen näher definiert sein kann. Beispielsweise kann es darauf ankommen, wodurch das Wasser auf das Grundstück oder in das Gebäude gelangt ist. Deshalb sollte bei einem konkreten Schaden immer der bestehende Versicherungsvertrag geprüft werden.

Was ist bei Starkregen- und Überschwemmungsschäden zu beachten?

Zunächst steht die Sicherheit der betroffenen Personen im Vordergrund. Sobald die Situation dies zulässt, sollte der Schaden möglichst umfassend dokumentiert werden.

Dazu können gehören:

  • Fotos und gegebenenfalls Videos der Schäden

  • Dokumentation der betroffenen Gebäudebereiche

  • Festhalten von Wasserständen

  • Information der zuständigen Verwaltung

  • Schadenmeldung bei der Versicherung

  • Sicherung des Gebäudes gegen weitere Schäden

  • Abstimmung notwendiger Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen

Schäden sollten möglichst aussagekräftig dokumentiert werden. Gleichzeitig können Maßnahmen erforderlich sein, um eine weitere Ausbreitung des Schadens zu verhindern.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Bei einem Versicherungsschaden innerhalb einer WEG ist außerdem die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum relevant.

Nach § 5 WEG sind unter anderem Gebäudeteile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, nicht Gegenstand des Sondereigentums. Auch Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, gehören grundsätzlich nicht zum Sondereigentum.

Bei einem Schaden sollte deshalb zunächst geklärt werden:

  • Welche Gebäudeteile sind beschädigt?

  • Was ist die Ursache des Schadens?

  • Handelt es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

  • Welche Versicherung ist zuständig?

  • Welche Maßnahmen zur Schadenbegrenzung sind erforderlich?

Die genaue Zuordnung kann im Einzelfall von den baulichen Gegebenheiten und den rechtlichen Umständen abhängen.

Was bei einem Versicherungsschaden grundsätzlich zu beachten ist

Unabhängig von der Schadenart sind einige Punkte für die weitere Bearbeitung relevant.

1. Schaden begrenzen

Soweit dies gefahrlos möglich ist, sollten Maßnahmen getroffen werden, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.

2. Schaden dokumentieren

Fotos, Videos und eine möglichst genaue Beschreibung des Schadens können für die weitere Schadenbearbeitung hilfreich sein.

3. Schaden melden

Die zuständige Verwaltung beziehungsweise Versicherung sollte entsprechend den bestehenden Vertrags- und Meldewegen informiert werden.

4. Ursache feststellen

Vor umfangreicheren Reparaturmaßnahmen sollte möglichst geklärt werden, wodurch der Schaden entstanden ist.

5. Zuständigkeit klären

Insbesondere bei einer WEG sollte zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie zwischen Gebäude- und gegebenenfalls Hausratversicherung unterschieden werden. Die Wohngebäudeversicherung betrifft grundsätzlich das Gebäude, während die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände zuständig sein kann.

6. Weitere Maßnahmen abstimmen

Trocknung, Reparatur und Wiederherstellung sollten entsprechend der Schadenart und unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstimmungen erfolgen.

Fazit

Versicherungsschäden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können unterschiedliche Ursachen haben und entsprechend unterschiedliche Versicherungsleistungen auslösen.

Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Starkregen und Überschwemmungen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Ursachen als auch hinsichtlich des möglichen Versicherungsschutzes.

Für die Schadenbearbeitung sind insbesondere eine zeitnahe Schadenaufnahme, eine nachvollziehbare Dokumentation, die Feststellung der Schadenursache und die Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes von Bedeutung.

Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungsverträge kann dazu beitragen, mögliche Lücken im Versicherungsschutz frühzeitig zu erkennen. Welche Leistungen im konkreten Schadenfall übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen.


Versicherungsschäden in der WEG – wir informieren Sie!

Sie haben Fragen zu Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- oder Starkregenschäden?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter. 

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Quellenverzeichnis

  • Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG), §§ 5, 19. (o. D.). Gesetze im Internet.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (2025). Leitungswasser verursacht den höchsten Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung. GDV.
  • Verbraucherzentrale. (2026, 10. August). Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss. Verbraucherzentrale.
  • Verbraucherzentrale. (2026, 12. August). Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Verbraucherzentrale.
  • Verbraucherzentrale. (2026, 31. Juli). Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Verbraucherzentrale.
  • Verbraucherzentrale. (2026, 14. August). Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun. Verbraucherzentrale.
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